Republik Zypern
Botschaft der Republik Zypern in Wien

Zypern und die EU



HISTORISCHER ÜBERBLICK


Die geographische Lage Zyperns, die tiefen, zweitausendjährigen Bindungen dieses fruchtbaren Kulturbodens bei Europa, die stark von europäischem Einfluss geprägten Wertvorstellungen des zyprischen Volkes und die Organisation seines kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens sowie der Umfang des vielfältigen Austausches mit der Gemeinschaft verleihen Zypern seine durch nichts zu verleugnende europäische Identität und bestätigen seinen Anspruch, Teil der Gemeinschaft zu werden.


Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Antrag Zyperns auf Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft im Jahre 1993.





Die Regierung der Republik Zypern schloss am 19. Dezember 1972 ein zweiphasiges Assoziierungsabkommen mit der EWG, welches am 1. Juni 1973 in Kraft trat. Die vollständige Umsetzung dieses Abkommens sollte binnen 10 Jahren zu einer Zollunion führen. Das Abkommen umfasste Vereinbarungen über gewerbliche, finanzielle und technische Kooperation zugunsten der gesamten Bevölkerung auf der Insel. Dessen Zweck bestand darin, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Zypern und der Europäischen Union zu festigen und auszubauen.


Die hauptsächlichen Bestimmungen der 1. Phase des Abkommens sahen die allmähliche Absenkung von Zöllen auf Industrie- und Agrarprodukte vor. Es war vorgesehen, dass diese Phase im Juni 1977 auslaufen sollte. Sie wurde aber bis Ende 1987 verlängert, als ein Zusatzprotokoll zur Umsetzung der 2. Phase unterzeichnet wurde.


Dieses Protokoll zielte darauf ab, die schrittweise Umsetzung der Ziele der Zollunion vorzubereiten, und trat am 1. Jänner 1988 in Kraft. In einer ersten Phase sah es folgendes vor: (a) die Absenkung vonseiten Zyperns von Zollgebühren sowie mengenmäßigen Beschränkungen bei Industrieprodukten (ausgenommen von Erdölprodukten und 15 empfindlichen Produktkategorien) und bei 43 im Abkommen genannten Agrarprodukten; (b) die Einführung des Gemeinsamen Zolltarifs der Union; (c) die Rechtsangleichung und die Harmonisierung der Wettbewerbs- und der Staatshilfenpolitik.


Die zweite Phase des Protokolls sah folgendes vor: (a) die Beseitigung von allen übriggebliebenen Handelsbeschränkungen auf die unter die Zollunion fallenden Produkte; (b) den freien und uneingeschränkten Verkehr von Industrie- und Agrarprodukten sowie die Einführung der notwendigen begleitenden Maßnahmen zur Vollendung der Zollunion. Doch angesichts der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im März 1998 hielt man es für unnötig, zusätzliche Verhandlungen zur Umsetzung der 2. Phase aufzunehmen.


Seit 1977 haben Zypern und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft vier Protokolle über finanzielle und technische Zusammenarbeit abgeschlossen. Diese sahen insgesamt eine Finanzhilfe in der Höhe von 210 Millionen ECU vor. Die Finanzhilfe umfasste Darlehen, Förderungen, Sonderkredite und Beiträge zur Bildung von Risikokapital.


Die gesamte in den ersten beiden Protokollen vorgesehene Finanzhilfe (30 bzw. 40 Millionen ECU) wurde für die Finanzierung von Projekten zur Entwicklung der Infrastruktur in Zypern verwendet, wie etwa das Abwassersystem in Nikosia (zweite Phase), das Wasserentwicklungs- und Wasserversorgungsprojekt “Vassilikos-Pentaskinos”, das Projekt zur Energieproduktion in Dekheleia, das Projekt des Südlichen Förderbandes Zyperns (1. Phase) und der “Nicosia Master Plan” – Bauarbeiten an der Lidras Straße und der Onasagorou Straße sowie an der Keryneia Straße im besetzen Teil von Nikosia. Ein Teil der Mittel von den oben genannten Finanzprotokollen wurde für bikommunale Projekte eingesetzt, von denen auch die türkisch-zypriotische Gemeinschaft profitierte.


Das 3. Finanzprotokoll wurde 1989 unterzeichnet und sah eine Finanzhilfe in Höhe von 62 Millionen ECU vor. Diese Finanzhilfe wurde für die Finanzierung von Projekten in den produktiven Wirtschaftssektoren eingesetzt, um die Anpassung an die neuen Wettbewerbsbedingungen zu unterstützen, welche sich aus der Umsetzung des Zypern-EG-Protokolls für die Zollunion ergeben würden.


Das 4. Finanzprotokoll zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Zypern wurde 1995 unterzeichnet und zunächst galt es für den Zeitraum bis Ende 1998. Es sah eine Finanzhilfe von insgesamt 74 Millionen ECU in Form von Darlehen (50 Millionen ECU), Förderungen (22 Millionen ECU) und Risikokapital (2 Millionen ECU) vor. Der Zweck dieses Protokolls war, Finanzmittel für Projekte bereitzustellen, welche die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Zyperns förderten bzw. den Übergang der Wirtschaft Zyperns im Hinblick auf seinen Beitritt zur Europäischen Union erleichterten.


Am 10. März 1999 wurde ein Zusatzprotokoll zur Verlängerung des 4. Finanzprotokolls bis zum 31. Dezember 1999 unterzeichnet. Ziel dieser Verlängerung war, die Gelegenheit für die Auszahlung der gesamten Finanzhilfe des 4. Protokolls zu geben, damit sie für die Harmonisierungszwecke, die technische Unterstützung und die Unterstützung der Bemühungen zu einer umfassenden Lösung des Zypern-Problems genützt wird.

Die Projekte, welche für eine Finanzierung gemäß den Bestimmungen des 4. Finanzprotokolls genehmigt und als “bikommunal” bezeichnet wurden, waren folgende:


    1. Entwicklung der Zivilgesellschaft,

    2. Übersetzung von Teilen des gemeinschaftlichen Besitzstands ins Türkische.





Im März 2000 wurde die „Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Heranführungsstrategie für die Republik Zypern und die Republik Malta” verabschiedet. Die Verordnung 555/2000 sah die Zuweisung von 57 Millionen ECU für Zypern, zur Erleichterung der Umsetzung seiner Heranführungsstrategie, vor.


Die mit den Mitteln der Finanzverordnung finanzierten Projekte fielen unter die Bestimmungen der Beitrittspartnerschaft Zyperns und des Nationalen Programms zur Einführung des EU-Besitzstandes. In der Verordnung zur Finanzierung “bikommunaler” Projekte wurde auch eine Sonderbestimmung zur Erleichterung der Herstellung von engeren Beziehungen zwischen griechischen und türkischen Zyprioten einbezogen.


Die für 2000 und 2001 genehmigten bikommunalen Projekte umfassten die Restaurierung der Altstadt von Nikosia auf beiden Seiten der Pufferzone, eine stärkere Verknüpfung unter den Gewerkschaften in Zypern sowie eine Kommunikationsstrategie zur Aufklärung der Bevölkerung.


Am 4. Juli 1990 legte die Republik Zypern einen Antrag auf Beitritt zur damaligen EWG vor. Nach einer ausführlichen Begutachtung des Antrags erließ die Europäische Kommission am 30. Juni 1993 eine Stellungnahme (avis) über den Beitritt Zyperns, welche die europäische Identität und den europäischen Charakter der Insel sowie Zyperns Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der EWG anerkannte. Außerdem bestätigte die Stellungnahme der Kommission, dass Zypern die Kriterien für eine Mitgliedschaft erfüllte.


Der Europäische Rat billigte in vollem Umfang die Stellungnahme vom 4. Oktober 1993 und erklärte unter anderem: “Der Rat unterstützte den Ansatz der Kommission, nach dem alle Instrumente des Assoziierungsabkommens einzusetzen sind, ohne eine friedliche, ausgewogene und nachhaltige Lösung des Zyperns-Problems abzuwarten, um in enger Zusammenarbeit mit der zypriotischen Regierung dabei zu helfen, die wirtschaftliche, soziale und politische Integration Zyperns in die Europäische Union vorzubereiten”.


Die wesentlichen Verhandlungen, welche die Kommission mit Zypern im Rahmen der Stellungnahme aufnahm, begannen 1993 und wurden 1995 abgeschlossen. Die zypriotische Regierung richtete 23 Arbeitsgruppen ein und jede von ihnen war dafür zuständig, sich mit einem Kapitel des gemeinschaftlichen Besitzstandes vertraut zu machen, an dem Zypern seine Gesetze harmonisieren sollte.


Der Europäische Rat von Korfu im Juni 1994 stellte fest, dass die nächste Erweiterungsphase der Union Zypern und Malta umfassen würde. Das wurde beim Europäischen Rat in Hessen im Dezember 1994 erneut bestätigt.


Der EU-Rat “Allgemeine Angelegenheiten” legte am 6. März 1995 fest, dass die Beitrittsverhandlungen mit Zypern sechs Monate nach dem Abschluss der Regierungskonferenz von 1996 beginnen und die Ergebnisse der Konferenz berücksichtigt werden.


Um Zypern für seinen Beitritt zur EU vorzubereiten, wurde dementsprechend eine Heranführungsstrategie gestaltet, welche die Einrichtung eines strukturierten Dialogs zwischen beiden Seiten vorsah. Dieser Dialog, der auch einen politischen Dialog auf allen Ebenen umfasste, war für Zypern besonders hilfreich, um seine Gesetze, Politiken und Praktiken an den europäischen Besitzstand anzupassen und sich für einen reibungslosen Übergang zur EU-Mitgliedschaft vorzubereiten. Außerdem konnte Zypern an bestimmten Programmen der Gemeinschaft teilnehmen, einschließlich von Leonardo da Vinci, Socrates und Youth for Europe.


Der Beschluss vom 6. März 1995 gab den Beziehungen zwischen der EU und Zypern eine neue Impulse und brachte die Beitrittsperspektive ihrer Realisierung näher, während sich die EU gleichzeitig auf ihre nächste Erweiterung vorbereitete.


Nachdem sie die möglichen Auswirkungen einer neuen Erweiterung in Erwägung gezogen hatte, legte die Kommission am 15. Juli 1997 ihre “Agenda 2000” vor. Neben den Vorschlägen über die künftige Entwicklung der EU-Politiken nahm dieses Dokument Bezug auf die Situation in Zypern. Die Kommission bekräftigte ihre Position von 1993, indem sie ergänzte: “[...] der für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Zypern vereinbarte Zeitplan bedeutet, dass sie bereits vor dem Zustandekommen einer politischen Lösung beginnen könnten.[...] Sind Fortschritte auf eine Lösung vor dem Termin für den Verhandlungsbeginn noch nicht erreicht, so sollten diese mit der Regierung der Republik Zypern, der einzig völkerrechtlich anerkannten Autorität, aufgenommen werden”.


Der Europäische Rat vom Dezember 1997 in Luxemburg beschloss, dass ein neuer Erweiterungsprozess mit zehn mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten und Zypern beginnen sollte. Dieser Prozess umfasste eine intensivierte Heranführungsstrategie und besondere Heranführungshilfe für die Kandidaten. Außerdem wurde beschlossen, dass die Beitrittsverhandlungen mit Zypern, Ungarn, Polen, der Tschechischen Republik, Estland und Slowenien beginnen sollten. Diese wurden am 31. März 1998 aufgenommen.


Im März 1998 wurde der frühere Präsident der Republik Zypern Herr Georg Vassiliou Chefunterhändler bei den Verhandlungen über den Beitritt und Koordinator des Harmonisierungsprozesses ernannt. Im selben Monat forderte die Regierung der Republik Zypern die türkischen Zyprioten auf, Vertreter als vollwertige Mitglieder des Verhandlungsteams für den Beitritt Zyperns zur EU zu ernennen. Diese Einladung, welche alle EU-Mitgliedsstaaten begrüßten, wurde von der türkisch-zypriotischen Seite abgelehnt.


Die 1. Phase der Beitrittsverhandlungen mit Zypern, welche am 3. April 1998 aufgenommen wurde, umfasste die analytische Prüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes (acquis screening). Der Zweck dieses Prozesses war Bereiche zu bestimmen, in welchen Gesetzesänderungen für die Harmonisierung an das EU-Recht erforderlich waren. Die Phase der analytischen Prüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands wurde 2000 abgeschlossen und deckte auch den neuen Besitzstand vom 1. Jänner 2000 ab. Substanzielle Diskussionen über einzelne Kapitel des Besitzstandes begannen am 10. November 1998.


In mehreren Fortschrittsberichten stellte die Kommission fest, dass Zypern in den meisten Bereichen ein gutes Maß an Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erzielt und Fortschritte bei der beträchtlichen Anzahl von Bereichen verzeichnet hatte. Sie stellte auch fest, dass Zypern insgesamt die im Verlauf der Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfüllte und schlussfolgerte, dass:[...]angesichts der seit der Stellungnahme erzielten Fortschritte sowie des von Zypern bisher erreichten Stands der Rechtsangleichung und [...]seiner Bilanz in Bezug auf die Erfüllung der in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen ist die Kommission der Ansicht, dass das Land in der Lage sein wird, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erfüllen”.


Beim Europäischen Rat von Laeken in Dezember 2001 betonte die EU ihre Entschlossenheit, die Beitrittsverhandlungen mit den Beitrittsländern bis Ende 2002 erfolgreich abzuschließen, damit diese Länder an den Wahlen zum Europäischen Parlament 2004 als Vollmitglieder teilnehmen könnten. Es wurde auch hervorgehoben, dass die Beitrittsländer weiterhin gemäß dem Differenzierungsprinzip nach den jeweiligen Leistungen beurteilt werden. Der Europäische Rat stimmte dem Bericht der Kommission zu, nach dem, wenn man bei den Verhandlungen und Reformen in den Beitrittsländern vorankommt, Zypern, Estland Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik und Slowenien innerhalb dieses Zeitrahmens beitrittsreif wären.


Der Europäische Rat in Seville (21-22. Juni 2002) beteuerte die Entschlossenheit der Europäischen Union, die Beitrittsverhandlungen mit Zypern, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, Ungarn, der Tschechischen Republik, Litauen, Lettland und Estland bis Ende 2002 abzuschließen, sofern diese Länder beitrittsreif sind, und bekräftigte, dass er weiterhin an dem Ziel festhalten würde, dass diese Länder im Jahre 2004 als Vollmitglieder an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen.


Die Erweiterung war ein wichtiges Thema bei den Beratungen des Europäischen Rates unter der dänischen Präsidentschaft vom 24. Und 25. Oktober 2002 in Brüssel. Laut den Schlussfolgerungen der Präsidentschaft: “...(der Europäische Rat) stimmt den Ergebnissen und Empfehlungen der Kommission zu, die besagen, dass Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik und Slowenien die politischen Kriterien erfüllen und in der Lage sein werden, ab dem Beginn des Jahres 2004 die wirtschaftlichen Kriterien zu erfüllen und die mit der Mitgliedschaft verbundenen Pflichten wahrzunehmen”.


Der lange und mühsame Prozess der Beitrittsverhandlungen wurde vom Europäischen Rat in Kopenhagen (Dezember 2002) abgeschlossen, bei dem der historische Beschluss gefasst wurde, Zypern und die neun anderen Beitrittsländer als ordentliche Mitglieder der Union ab dem 1. Mai 2004 anzuerkennen:

“Der heutige Tag stellt insofern ein beispielloses historisches Ereignis dar, als dieser Prozess durch den Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern vollendet wird. Die Union freut sich nunmehr, diese Staaten zum 1. Mai 2004 als Mitglieder aufnehmen zu können. Dieser Erfolg bezeugt die gemeinsame Entschlossenheit der Völker Europas, sich in einer Union zusammenzufinden, die zur treibenden Kraft für Frieden, Demokratie, Stabilität und Wohlstand auf unserem Kontinent geworden ist. Als vollwertige Mitglieder einer auf Solidarität gegründeten Union werden diese Staaten an der Ausgestaltung der weiteren Entwicklung des europäischen Projekts uneingeschränkt beteiligt sein".

“Mit dem erfolgreichen Abschluss der Beitrittsverhandlungen hat die Union ihre Zusage erfüllt, dass die zehn beitretenden Staaten an den Wahlen zum Europäschen Parlament im Jahre 2004 als
Mitglieder teilnehmen können. Im Beitrittsvertrag wird vorgesehen, dass die derzeitige Kommission ab dem Beitritt am 1. Mai 2004 um Mitglieder aus den neuen Mitgliedstaaten erweitert wird. Nach
der Ernennung eines neuen Präsidenten der Kommission durch den Europäischen Rat soll das neu gewählte Europäische Parlament eine neue Kommission, die am 1. November 2004 ihr
Amt antreten soll, bestätigen. Zum gleichen Zeitpunkt treten die Bestimmungen des Vertrags von Nizza über die Kommission und die Beschlussfassung im Rat in Kraft. Die erforderlichen
Konsultationen mit dem Europäischen Parlament hierüber werden bis Ende Januar 2003 abgeschlossen sein. Die vorerwähnten Vereinbarungen werden die uneingeschränkte Beteiligung der
neuen Mitgliedstaaten am institutionellen Rahmen der Union gewährleisten”.

“Die jetzige Erweiterung bildet die Grundlage für eine Union, die über gute Aussichten auf ein nachhaltiges Wachstum verfogt und bei der Konsolidierung von Stabilität, Frieden und Demokratie in
Europa und darüber hinaus eine bedeutende Rolle spielen kann. Die derzeitigen wie die beitretenden Staaten werden ersucht, entsprechend ihren nationalen Ratifizierungsverfahren den Vertrag
rechtzeitig zu ratifizieren, so dass er am 1. Mai 2004 in Kraft treten kann“.

Am 16. April 2003 unterzeichnete der Präsident Tassos Papadopoulos den Vertrag über den Beitritt Zyperns zur Europäischen Union. Die Unterzeichnung dieses historischen Vertrags,
welche in Athen stattfand, ist der Grundpfeiler auf dem Weg Zyperns zum Beitritt zur Europäischen Union und bildet ein Wahrzeichen in der neueren Geschichte Zyperns. Sie ist
auch die Krönung der langen Bemühungen Zyperns der europäischen Familie offiziell beizutreten, zu der sie immer schon gehörte- aus historischer, kultureller, wirtschaftlicher und politischer Sicht.

Der Präsident Tassos Papadopoulos hat in seiner Rede anlässlich der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags folgendes erklärt:

“Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages ist ein großer und historischer Moment, welcher den künftigen Kurs Zyperns prägt. Sie ist gleichzeitig die Krönung der gigantischen Anstrengungen der
zypriotischen Gesellschaft und das Wahrzeichen der Akzeptanz Zyperns von einer Familie, zu welcher die Insel geografisch, historisch, kulturell, wirtschaftlich und politisch gehört.

Diese historische Leistung erhält eine umso größere Bedeutung unter Berücksichtigung der besonderen Umstände in Zypern, der Tragödie der Invasion und der andauernden türkischen Besatzung
eines Teils unseres Landes und deren schwerwiegenden Folgen.

Zypern hat nicht nur die katastrophalen Folgen der Besatzung überstanden, sondern trotz der enormen Schwierigkeiten und Hindernisse hat es durch harte Arbeit, Ausdauer und Geduld, geschafft,
den Beitritt zu erzielen. Jetzt strebt Zypern an, die Tatsachen der Besetzung zu ändern und als Katalysator für die Erreichung einer friedlichen, dauerhaften, lebensfähigen, funktionalen und gerechten
Lösung des Zypern- Problems zu Gunsten von allen Zyprioten sowie für den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität im Ostmittelmeer zu fungieren.

[...]

Ab jetzt hat Zypern die Möglichkeit, allen seinen Bürgern, einschließlich der türkischen Zyprioten, nicht nur friedliche Verhältnisse, mehr Sicherheit und Respekt vor den Rechten aller Bürger sondern auch seine Vision und die großrtigen Perspektiven zu bieten, die unser Beitritt zur Europäischen Union eröffnet.


Die Beitrittsverhandlungen wurden in einem positiven und konstruktiven Klima geführt. Zypern hatte immer einen Vorsprung vor allen anderen Beitrittsländern, die beste Bilanz und wurde mehrmals von den Beamten der Europäischen Union für ihre vorbildliche Verhandlungsführung gelobt.

In all diesen Jahren war das Harmonisierungstempo zufriedenstellend und die zypriotische Gesellschaft hat die notwendigen Opfer gebracht, um bereit für ihre Integration in die europäische Familie zu werden. Der Staatsapparat hat sich in harmonischer Zusammenarbeit mit dem Parlament, und mit organisierten sozialen Gruppen für die Erreichung dieses ehrgeizigen Zieles eingesetzt”.

Zypern ratifizierte den Beitrittsvertrag am 14. Juli 2003 und nahm an der Arbeit und den Organen der Europäischen Union als aktiver Beobachter bis zu ihrer Vollmitgliedschaft teil. Am 1. Mai 2004 wurde Zypern ein vollwertiger Mitgliedstaat der Europäischen Union zusammen mit neun anderen Ländern- der Tschechischen Republik, Estland Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien.


Im Anschluss an den Beitritt des Landes zur EU übernahm die Regierung der Republik Zypern die Verpflichtung, zur Wirtschafts- und Währungsunion beizutreten und den Euro einzuführen, sobald alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt wurden.


Ab dem 1. Jänner 2008 trat Zypern der Eurozone bei und führte den Euro als seine nationale Währung ein.


Ab dem 1. Juli übernahm Zypern für sechs Monate die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union, zum ersten Mal nach seinem Beitritt, was einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der Republik Zyperns bedeutet.




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