DruckenDrucken Close Close Republik Zypern
Zerstörung des Kulturerbes

Zypern ist ein Land mit einzigartiger Geschichte und einer Zivillisation, welche bis 9.000 vor Christus zurückgeht. Wegen ihrer geografischen Lage hat Zypern den christlichen Glauben vom Uranfang des Christentums adoptiert und deswegen befinden sich auf der Insel manche der schönsten Sammlungen byzantinischer Art. Eine beträchtliche Anzahl von Kirchen, Kapellen und Klöstern werden mit sehr alten und unschätzbaren Mosaiken, Fresken und Ikonen dekoriert.

Eine der tragischten Folgen der türkischen Invasion von 1974 und der anschließenden illegalen Besetzung von 36.2% des Territoriums der Republik Zypern ist die systematische und gewaltsame Zerstörung des Kultur- und Religionserbes in den besetzten Gebieten. Hunderte historische und religiöse Monumente in verschiedenen Regionen der besetzten Gebiete wurden zerstört, ausgeplündert und vandalisiert. Illegale Ausgrabungen wurden gemacht und kulturelle Schätze wurden von Museen und privaten Sammlungen gestohlen und im Ausland verkauft.

Mehr als 550 griechische orthodoxe Kirchen, Kapellen und Klöster, welche in Städten und Dörfern der besetzten Gebiete liegen, wurden ausgeplündert, gezielt vandalisiert und in manchen Fällen abgerißen. Viele christlichen Gotteshäuser sind in Moscheen, Depots der türkischen Armee, Ställe und Heustadel umgewandelt worden. All dies beweist, dass das Religionserbe in den besetzten Gebieten Zyperns zum Ziel des Besatzungsregimes geworden ist, welches die Ausrottung des kulturellen Charakters dieser Gebiete anstrebt. Weiterhin bleiben wichtige Kulturdenkmäler, Kirchen und Klöster vollkommen unzugänglich, weil sie sich innerhalb der „Militärzonen“ des türkischen Besatzungsarmees der türkischen Besatzungsarmee befinden.

Es bleibt unbekannt, wo sich die Kirchenschätze dieser ungefähr 20.000 Gotteshäuser befinden. Die zypriotische Polizei schätzt, dass seit 1974 mehr als 60.000 Kulturgüter ins Ausland illegal gebracht wurden. Die wichtigsten und unschätzbarsten Ikonen gelangen in den Besitz von Auktionhäusern und wurden illegal von Kunsthändlern im Ausland verkauft.

Die Zerstörung beschränkt sich nicht auf Denkmäler, welche der zypriotischen Kirche gehören, sondern betrifft auch die religiösen Denkmäler des Patriarchats von Jerusalem sowie die der armenischen, maronitischen und katholischen Kirche Zyperns – wie z. B. die Kirchenschätze des armenischen Klosters Sourp Magar in Haleka und des maronitischen Klosters des Propheten Elias in Skylloura.

Aufgrund der türkischen Invasion wurden alle legalen archäologischen Ausgrabungen in den besetzten Gebieten unterbrochen. Bedauerlicherweise sind alle Kulturschätze der Museen im besetzten Inselteil gestohlen und illegal im Ausland verkauft. Wichtige archäologische Stätten wie die in Enkomi aus der Spätbronzezeit sind den Naturelementen ausgesetzt und bedörfen dringend einer Konservierung.

Obwohl die Abteilung für Antiquitäten des Ministeriums für Kommunikation und öffentliche Arbeiten der Republik Zypern die einzige zuständige Behörde für Fragen von Ausgrabungen und Restaurierungen darstellt und die ausschließliche Verantwortung für alle Arbeiten im gesamten Territorium der Republik Zypern hat, werden „Ausgrabungen“ in archäologischen Stätten der besetzten Gebiete Zyperns weitergeführt. Ein Beispiel stellen die rechtswidrigen Ausgrabungen bei der archäoligschen Stätte von Salamis dar. Diese werden jährlich seit 1999 von der Universität Ankara durchgeführt. Solche Tätigkeiten verstoßen gegen die entsprechenden internationalen Konventionen. Die Empfehlung der UNESCO für die Festlegung internationaler Prinzipien bei archäologischen Ausgrabungen stellt im Artikel VI (32) klar, dass “bei bewaffneten Konflikten der Staat, der das Territorium eines anderen Staates besetzt, davon Abstanden nehmen sollte, archäologische Grabungen in dem besetzten Territorium durchzuführen. Im Falle von Gelegenheitsfunden, besonders wenn sie bei militärischen Arbeiten geborgen sind, sollte die Besatzungsmacht alle nur möglichen Maßnahmen ergreifen, um diese Funde zu schόtzen, die sie mit der gesamten dazugehörigen Dokumentation, όber die sie verfügt, nach Beendigung der Feindseligkeiten an die zustδndigen Behörden des zuvor besetzten Gebietes übergeben sollte”.

Die Rolle der Türkei beim illegalen Handel im besetzten Teil Zyperns wurde in mehreren Gerichtsurteilen nach Anträgen entweder der Republik Zypern oder der zypriotischen Kirche dargestellt. Manche Kulturgüter, die im Ausland verkauft wurden, befanden sich in Stätten, welche in militärischen Lagern der türkischen Besatzungsarmee befanden. So wie die Fresken von St. Themonianos Lysi.

Der bekannteste Fall mit internationaler Wichtigkeit war die Umsetzung der Mosaiken von Kanakaria. Es handelt sich um ein seltenes Meisterwerk vom 6. Jahrhundert. Die Mosaiken wurden nach Zypern zurückgeführt, nachdem die zypriotische Kirche 1989 eine Klage beim Bezirksgericht von Indianapolis in den USA vorgelegt hatte. Der Vorsitzende des Berufungsgerichtshofes der USA folgerte: “Nur die gemeinsten Schurken versuchen, sich aus dieser kollektiven Verlust eigenen Nutzen zu ziehen. Diejenigen, die die Kirchen und Denkmäler des vom Krieg erschόtterten Zyperns ausplünderten und jetzt ihre Überreste gegen große Summen schmuggeln und verkaufen, sind einfach Schurken”.

Die Völkergemeinschaft ist sehr sensibel in Bezug auf den Schutz und den Respekt des Religions- und Kulturerbes weltweit. Das zeigen die adoptierten Konventionen und Protokolle für den Schutz des Kulturerbes sowie für die Rόckkehr solcher Kunstwerke an ihre rechtmδίigen Eigentόmer.

Die Republik Zypern ist seit 1964 ein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1954 über den „Schutz des Kulturerbes bei bewaffneten Konflikten”. Dieses Übereinkommen gilt als das wichtigste in Bezug auf die besetzten Gebiete Zyperns. Der Artikel 4 (3) dieser Konvention legt fest, dass sich die Besatzungsmacht vepflichtet, „jede Art von Diebstahl, Plόnderung oder anderer widerrechtlicher Inbesitznahme von Kulturgut sowie jede sinnlose Zerstörung solchen Guts zu verbieten, zu verhindern und nötigenfalls solchen Handlungen ein Ende zu setzen”. Die Türkei ist auch ein Vetragsstaat bei diesem Übereinkommen seit 1965.

Sowohl die Republik Zypern als auch die Türkei sind Vertragsstaaten beim “Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut”. Dieses Übereinkommen legt unter anderem fest, dass “die erzwungene Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Besetzung eines Landes durch eine fremde Macht ergeben, als unzulδssig gelten” (Artikel 11).

Viele andere Übereinkommen sind zum Schutz des Weltkulturerbes und zur Rückkehr an seine rechtmäßige Eigentümer abgeschlossen worden. Unter ihnen sind das UNIDROIT-Übereinkommen von 1995 über gestohlene oder unrechtmäßig ausgeführte Kulturgüter, das Europäische Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes und verschiedene Richtlinien der Europäischen Union.

Trotz der Vertragsverpflichtungen der Türkei anhand der Konventionen, bei denen sie ein Vertragsstaat darstellt, wird die Zerstörung des Kulturerbes im besetzten Zypern fortgesetzt.




No documents found

_____________________________________________
© 2016 - 2024 Republik Zypern,
Auswärtiges Amt,
Botschaft der Republik Zypern in Wien