Republik Zypern
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AUSBILDUNG IN ZYPERN UND DIE ILLEGALEN „UNIVERSITÄTEN“ IN DEN BESETZTEN GEBIETEN – DIE POSITION DER REGIERUNG DER REPUBLIK ZYPERN - 16/05/2017 09:57:19


A. Zypriotische Universitätsausbildung in der Republik Zypern

ii. Überblick

Das Ziel der Politik der Regierung der Republik Zypern ist, Zypern als ein regionales Forschungs- und Ausbildungszentrum, als einen Knotenpunkt für internationale Wissenschaftler und Studenten zu etablieren und den Rahmen zu schaffen, damit ihre Universitäten wettbewerbsfähige und international komplett anerkannte Studiengänge anbieten können.

In diesem Rahmen ist Zypern eine internationale Destination für Studenten aus allen EU-Ländern sowie aus Russland, China etc. geworden. Während der letzten Jahre ist die Anzahl der Studenten, welche an Hochschuleinrichtungen in Zypern studieren, deutlich gewachsen. In Zypern gibt es insgesamt 8 legal registrierte Universitäten, die gemäß den internationalen und den EU-Leitlinien über Universitätsausbildung funktionieren und einen besonderen Wert auf die Qualitätssicherung legen. Diese Universitäten sind folgende:

Universität Zypern - www.ucy.ac.cy
Open University of Cyprus - www.ouc.ac.cy
Technische Universität Zypern - www.cut.ac.cy
Frederick Universität - www.frederick.ac.cy
European University Cyprus - www.euc.ac.cy
Universität Nikosia - www.unic.ac.cy
Neapolis University Cyprus - www.nup.ac.cy
University of Central Lancashire-Cyprus - www.uclancyprus.ac.cy

Weiterhin gibt es eine große Anzahl privater und öffentlicher Hochschuleinrichtungen. Zusätzliche Informationen sind auf der offiziellen Website der Abteilung für tertiäre und Hochschulbildung des Ministeriums für Bildung und Kultur der Republik Zypern verfügbar.

www.highereducation.ac.cy.

ii. Anerkennung und Qualitätssicherung in der Republik Zypern. Alle Universitäten und Hochschuleinrichtungen sind von der Regierung der Republik Zypern und daher auch von der Europäischen Union (EU) sowie von Nicht-EU-Ländern anerkannt. In der Republik Zypern wird die Arbeitsweise öffentlicher und privater Institutionen von den Gesetzen folgender Behörden geregelt, welche dem Ministerium für Bildung und Kultur der Republik nachgeordnet sind.

Zypriotische Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung in der Hochschulbildung

http://www.dipae.ac.cy/index.php/el/dipae/foreas

Die zypriotische Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung in der Hochschulbildung ist die Behörde, die sowohl für die Gewährleistung der Qualität der Hochschulbildung in Zypern als auch für deren Unterstützung durch die vom „Gesetz über die Qualitätssicherung und Akkreditierung der Hochschulbildung und über die Errichtung und Arbeitsweise einer Agentur für damit zusammenhängende Fragen“ vorgesehene Prozeduren, für die Vorgänge zur kontinuierlichen Verbesserung und Aufwertung von Hochschulseinrichtungen und ihrer Studienpläne zuständig ist. Das entsprechende Gesetz setzt einen Qualitätssicherungsrahmen für Hochschulbildung in Zypern, in dem Hochchuleinrichtungen vorangetrieben werden, Ihre Qualität zu verbessern und eine interne Qualitäskultur zu entwickeln. Laut dem Gesetz hat die Agentur erweiterte Kompetenzen. Unter ihren Kompetenzen sind folgende:

 Einrichtungsspezifische, institutsspezifische und programmspezifische Bewertung und Akkreditierung der Hochschulbildung.
 Qualitätssicherung in Hochschulbildung auf der Basis europäischer Standards.
 Die Evaluierung und Akkreditierung von grenzübergreifenden Bildungsformen, welche von lokalen Einrichtungen in EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten angeboten sind.
 Bewertung der Bedingungen für das Angebot grenzübergreifender Bildung von ausländischen Universitäten in Zypern.
 Bewertung interinstitutioneller Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen.
 Informationsvermittlung für die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung.

Die Agentur arbeitet gemäß den Standards und Leitlinien des Europäischen Netzwerkes für Qualitätssicherung (ENQA).
Der Rat für die Anerkennung von Höherqualifizierung
(http://www.kysats.ac.cy/)

Der Rat für die Anerkennung von Höherqualifizierung (KYSATS) ist im Einklang mit den Gesetzen über die Anerkennung von Hochschulqualifikationen die Behörde der Republik Zypern, welche für die Anerkennung von Qualifikationen der tertiären Ausbildung zuständig ist. Solche Qualifikationen sind Diplome und Qualifikationen, die im Inland oder im Ausland erhalten und von anerkannten Hochschuleinrichtungen oder von Einrichtungen, deren Studienpläne bewertet und akkreditiert worden sind, verliehen wurden. KYSATS ist ein offizielles Mitglied des Europäischen Netzwerkes nationaler Informationszentren über die akademischer Anerkennung und Mobilität (ENIC) und der Nationalen Akademischen Anerkennungszentren (NARIC). Beide Netzwerke zielen auf die Verbesserung der akademischen Anerkennung von Diplomen und Studienzeiträume in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und in anderen Ländern.

Illegale „Universitäten“ von Hochausbildung in den besetzten Gebieten der Republik Zypern

Die sogenannten „Universitäten“, welche im seit 1974 von den türkischen Truppen besetzten Gebiet funktionieren, sind gesetzwidrig funktionierende Einrichtungen, weil sie nicht unter den entsprechenden Gesetzen und Regelungen weder eingerichtet wurden noch arbeite. Außerdem funktionieren sie unter dem „Gesetz“ der sogenannten „Türkischen Republik Nordzypern“, welche laut dem Völkerrecht einschließlich der entsprechenden Resolutionen des UN- Sicherheitsrates eine illegale Entität ist. Diese Entität wird von der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannt -mit der einzigen Ausnahme der Türkei. Deswegen sind die vorgenannten Einrichtungen sowie „ihre Qualifikationen“ nicht anerkannt von der Republik Zypern.

Die 15 „Universitäten“, die derzeit in den besetzten Gebieten funktionieren, sind folgende:
1) „Eastern Mediterranean University“ in den besetzten Gebieten von Ammochostos (Famagusta)
2) die „Girne Amerikanische Universität“ in besetztem Kyrenia,
3) die „Cyprus International University“in besetztem Gebiet von Nikosia
4) die „European University in Lefke“ in besetztem Lefka,
5) die „Near East University“ im besetzten Kioneli,
6) die „Americal University of Cyprus“ im besetzten Gebiet von Nikosia,
7) die „Mediterranean Karpasia University of Cyprus“ im besetzten Gebiet von Nikosia,
8) die „University of Kyrenia“ im besetzten Kyrenia,
9) die „Cyprus Health und Social Sciences Universität“, im besetzten Morfou,
10) der „Middle East Technical University Northern Cyprus Campus“ im besetzten Dorf von Kapouti in Morfou
11) die Istanbul Technical University im besetzten Agios Andronikos Karpasia in besetztem Kyrenia,
12) die „Scientific University of Cyprus“ (ehemalige „British University of Nicosia“), in besetztem Kyrenia,
13) die “Ataturk Pedagogical Academy” im besetzten Teil von Nikosia,
14) die „Cyprus University of Social Sciences“ in besetztem Mia Milia,
15) die “Final International University” in Kazafani/Agios Epiktitos in Kyrenia.

ii. Probleme der Bewertung, Akkreditierung und Anerkennung der illegalen „Universitäten“

a. Die „Universitäten „ in den besetzten Gebieten funktionieren unter dem Besatzungsregime der illegalen „Türkischen Republik Nordzypern“, welche gemäß dem Völkerrecht eine illegale Entität darstellt. Die Resolutionen 541 (84) und 550 (85) des Sicherheitsrates legen klar fest, dass die Erklärung für eine „Türkische Republik Nordzypern“ ungültig ist. Die genannten Resolutionen fordern den unmittelbaren Entzug der Erklärung und fordern alle Staaten auf, die vorgenannte illegale sezessionistische Entität keineswegs zu unterstützen. Die internationale Staatengemeinschaft erkennt diese illegale sezessionistische Entität im besetzten Teil Zyperns nicht. Die Türkei stellt die einzige Ausnahme dar.

b. Ihre Bewertung, Akkreditierung und Anerkennung wird vom sogenannten „Higher Education, Planning, Evaluation, Accreditation and Coordination Council (YODAK)“ der illegalen „Türkischen Republik Nordzypern“ betrieben. Aufgrund des illegalen Charakters dieses Rahmens, in dem sie funktioneieren, würde jede direkte oder indirekte Anerkennung dieser „Universitäten“ und ihrer „Qualifikationen“ im Gegensatz zu den Bedingungen und Zielen der Europäischen Initiativen über Hohe Ausbildungs stehen. Die Vorbedingungen für solche Initiativen sind die Zusammenarbeit auf nationaler Ebene und die Existenz eines national anerkannten internationalen Rahmens.

c. Die illegalen „Universitäten“ in den besetzten Gebieten funktionieren außerhalb des ensrpechenden gesetzlichen und institutionellen Rahmens der Republik Zypern. Diese „Einrichtungen“ haben sich für eine Registrierung bei der zuständigen Abteilung des Ministeriums für Bildung und Kultur nicht beworben. Sie haben keine Lizenz im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen bekommen. Außerdem sind sie nicht bewertet worden. Ihre „Studienpläne“ sind nicht genehmigt von den zuständigen Behörden der Republik Zypern. Deswegen sind die „Universitäten“ sowie ihre „Qualifikationen“ von der Republik Zypern nicht anerkannt.

d. Die illegale „Eastern Mediterranean University“ hat den Status einer „staatlichen Universität“ der „Türkischen Republik Nordzypern“ seit 1985. Daher ist sie mit dem illegalen Regime verbunden und davon abhängig. Weiterhin wird sie ausschließlich vom „Staatsbudget“ finanziert und die Mitglieder seines Verwaltungspersonals werden vom „Ministerrat“ der „Türkischen Republik Nordzypern“ ernannt.

e. Unter dem Völkerrecht ist die Türkei keineswegs legitimiert, „Campus“ ihrer Universitäten zu errichten oder ihren institutionellen Rahmen für die Hochschulausbildung zu benutzen, um Tätigkeiten der universitären Ausbildung in der „Türkischen Republik Nordzypern“ zu legitimieren. Die Kontrolle, welche die Türkei in den besetzten Gebieten der Republik Zypern ausübt, beruht auf der illegalen militärischen Besetzung dieser Gebiete.

iii. Menschenrechtsverletzungen – Die Usurpierung griechisch-zypriotischer Besitztümer von den illegalen „Universitäten“ in den besetzten Gebieten

1. Viele der sogenannten „Universitäten“ wurden auf Besitztümern griechisch-zypriotischer Vertriebenen gebaut, welche dazu gezwungen wurden, von ihren Häusern wegen der türkischen Invasion 1974 und der militärischen Besetzung von 36,2% des Staatsgebietes der Republik Zypern zu fliehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass laut dem zypriotischen Strafgesetzbuch Absatz. 154, wer das Eigentum von jemadem anderen nutzt, mit bis 7-jähriger Haft bedroht ist.

2. Griechisch-zypriotische Eigentümer können gerichtliche Schritte vor den zuständigen Gerichten gegen Verletzungen ihres Eigentums zu unternehmen. Entsprechende Urteile von zypriotischen Zivilgerichten können in anderen Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Das zeigt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes beim Fall Meletis Apostolides gegen David Charles Orams und Linda Elisabeth Orams (28 April 2009, Fall C-420/07).

3. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat festgestellt, dass die Verletzung der Eigentumsrechte der griechisch-zypriotischen Eigentümer in den besetzten Gebieten Zyperns, eine kontinuierliche Verletzung vom Artikel 1 des 1. Protokolls der Europäischen Konvention von Menschenrechten darstellt. Die griechisch-zypriotischen Eigentümer bleiben die einzigen Eigentümer dieser Besitztümer.

4. Teil der Räumlichkeiten der „Eastern Mediterranean University“ sind auf den usurpierten Gebäuden und Grundstücke des griechischen Zyprioten Saveriades. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass die Türkei schuldig ist, weil sie den Herr Saveriades den Zugang zu seinem Eigentum verweigert.



Eigentumsstatus der illegal funktionierenden „Universitäten“ in den besetzten Gebieten der Republik Zypern




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